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FÜHRERSCHEIN
KLASSE B/BE

Keine Befristung der Besitzdauer von Kraftfahrzeugen (aus-genommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Beinhaltet
KLasse A,M&L

NUR MIT KLASSE B

Ab 18 Jahren - keine Befristung der Besitzdauer bei Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

B

BE

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